Mit 1 PS im Straßenverkehr – wir bilden aus

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ein Pferd muß sich an den brausenden Verkehr gewöhnen

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Sicherheitsvorschriften  beachten reicht nicht aus

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Da Geländeausritte oftmals mit Straßengeräuschen einhergehen,
muß das Pferd mit den vorbeirauschenden Autos vertraut gemacht werden.

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Reiten im Straßenverkehr

Reiten im Straßenverkehr

 

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Im Straßenverkehr gilt das Pferd als „Fahrzeug“ . Reiter sind Verkehrsteilnehmer
und müssen die Straße und nicht Fahrrad- oder Gehwege benutzen.

Geritten wir immer auf der rechten Seite und auch beim Abbiegen und Überqueren
der Straße sind Richtlinien unbedingt zu beachten.

Gern trainieren wir Sie und oder Ihr Pferd, damit Sie entspannt reiten können.
Oft reichen nur wenige Korrekturen, um den Ritt wieder genießen zu können.
Unsere Pferde kennen den Verkehr und machen es Ihnen leicht, die Regeln zu erlernen.

 

Um Unfälle und verschrecktes Zur-Seite-Springen zu vermeiden, sollten Reiten und Pferd schon in der Dämmerung gut erkennbar sein.

Übung macht den Meister! Auch das Verhalten im Straßenverkehr will gelernt sein.

Wir bieten Ihnen geziehltes Training mit einen  erfahrenen Trainer und
straßensicheren Wanderreitpferden an, die Ihrem Pferd die Sicherheit vermitteln,
die es braucht und zeigen, dass alles nicht so schlimm ist.

Haben Sie ein überdurchschnittlich schreckhaftes Tier, so finden Sie bei uns
professionelle Hilfe. Experimentieren Sie nicht selbst, leider hat schon mancher
Pferdehalter die Situation verschlimmert.

Fragen Sie und unter 01713123 700, wir rufen gerne zurück!
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*Vor- und Nachname:

*Strasse und Hausnr.:

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*Nachricht: (Rückruf erfolgt nur auf Festnetz!)

Mit Absenden des Formulars akzeptieren
Sie unsere Freistellungserklärung:

*Ich verzichte auf jeglichen Schadenersatzanspruch gegen
die Reitschule Ausbildungsservice für Reiter und Pferde Schubert ,
das Gestüt am Waldsee und deren Mitarbeiter, ausgenommen bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, falls mir oder dem von mir
vertretenen beim Umgang mit Pferden oder auf der Anlage
Gestüt am Waldsee irgendwelcher Schaden entsteht.

*Nicht in Anspruch genommene Leistungen (z.B. vorzeitige Abreise)
werden grundsätzlich nicht erstattet, auch nicht teilweise. Die Kosten
für den Aufenthalt sind am Anreisetag fällig. Bei Rücktritt bis vier
Wochen vor Reiseantritt werden 50% – bei noch späterer Absage
werden 80% des Gesamtbeitrages zur Zahlung fällig.

*Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierung
berechnen wir 25,– € Bearbeitungsgebühr.

*An- und Abreisetag gelten als Tageseinheit, wenn die Anreise
am Nachmittag und die Abreise am Vormittag erfolgt.

Wir raten zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!


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